Steigungsverhältnis bei Treppen

Schrittmaßregel

Die Schrittgrößenregel ist eine Formel, die zur Berechnung des Steigungsverhältnisses einer Treppe verwendet wird. Die Länge der Stufe wird als Schrittweite bezeichnet (Abstand von der Hinterkante des Fußes bis zur Hinterkante des Fußes).

Dieses Maß für einen Erwachsenen durchschnittlicher Größe liegt beim Gehen irgendwo zwischen 59 und 65 Zentimetern, wobei es im Durchschnitt bei etwa 63 Zentimetern liegt. Beim Treppensteigen muss die Schrittlänge um einen Faktor verkürzt werden, der dem Zweifachen der Höhe entspricht. Wenn Sie zum Beispiel 10 Zentimeter steigen, beträgt die horizontale Schrittlänge nur 43 Zentimeter. Daraus folgt, dass das empfohlene Stufenlängenverhältnis für Treppen 18 cm zu 27 cm beträgt.

Zusätzliche Berechnungsmethoden als Ergänzung

Natürlich gibt es einige ergänzende Berechnungsmethoden, von denen Treppenbauer Gebrauch machen (Komfort- und Sicherheitsregeln). 15 Setzstufen, was einer Stockwerkshöhe von 260 bis 280 Zentimetern entspricht, ist die Zahl, die die meisten Hersteller als Standard empfehlen.

Was ist die maximal zulässige Steigung für die Treppe?

Die Wahrnehmung der Fähigkeit einer Person, eine Treppe bequem zu begehen, kann je nach Faktoren wie Alter und Gehgewohnheiten stark variieren. Die deutsche Norm DIN 18065 umreißt die Anforderungen, die an Treppen gestellt werden, einschließlich der Mindest- und Höchstmaße, die verwendet werden müssen.

Die Norm DIN 18065 legt die zulässigen Mindestmaße fest

Die Breite einer Treppe, die begangen werden kann, ist ein weiterer Faktor, der eine Rolle dabei spielt, wie leicht sie begangen werden kann. Diese wird ermittelt, indem die Breite der Handläufe und Geländer von der Breite des Durchgangs abgezogen wird, die durch die Breite der Stufen bestimmt wird.

Wie steil kann eine Treppe werden?

Menschen unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichen Gehgewohnheiten werden sehr unterschiedliche Eindrücke davon haben, wie leicht begehbar und komfortabel eine Treppe ist. Die DIN 18065 ist die Norm, die die Mindest- und Höchstanforderungen für Treppen in Deutschland regelt.

Nutzbare Laufbreite

Damit eine Treppe bequem begehbar ist, muss die Breite der Trittstufen, die zum Gehen genutzt werden kann, ausreichend sein. Diese wird unter Berücksichtigung der Breite des Treppenhauses bestimmt. Handläufe und Geländer, die den Durchgang verengen, werden von der Breite des Durchgangs abgezogen. Die Norm DIN 18065 legt die zulässigen Mindestmaße fest.

Die Sicherheitsformel für die Berechnung des Steigungsverhältnisses

Diese Formel zur Bestimmung der Sicherheit liefert einen bestimmten Wert für die Breite der Trittfläche, wenn das Fahrzeug abwärts fährt. Diese Formel schreibt vor, dass die kombinierten Abmessungen von Laufflächenbreite und Steigungshöhe 46 Zentimeter betragen müssen. Dieser Wert, der genau 46 cm beträgt, entspricht einem Steigungsverhältnis von 17/29. Dieser Wert stellt sicher, dass die Lauffläche beim Abwärtsfahren breit genug ist, so dass der Fuß ausreichend Platz hat, um sich zu bewegen.